Scheidung
Wenn zwischen einem türkischen Bürger und einem Auslaender eine Ehe im Ausland
abgeschlossen wurde und diese Ehe nachtraeglich in der Türkei registriert wurde,
wird das Recht des betreffenden Landes angewendet. Mit einer Vollmacht wird
ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag einreichen und den Scheidungsprozess verfolgen.
In türkischem Bürgerrecht gibt es keine Regelung über Gütertrennung für mobile
oder Immobiliengüter. Bei einem Scheidungsfall gehören die Immobilien dem Ehegatten,
der/die auf den Kaufvertrag eingetragen ist. Tragbare Güter wie Möbel, Kühlschrank,
TV usw. gehört demjenigen, der sie als erster beantragt und bekommt. Leider
ist es nicht gesetzlich geregelt.
Wartezeit: Geschiedene Frauen dürfen erst nach Ablauf einer Frist von 300 Tagen nach der Scheidung wieder heiraten. Das Scheidungsurteil kann eine Wartezeit für den schuldigen Ehepartner beschliessen.

