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Wohnungssuche

Sich zu Hause zu fühlen, ist der Anfang eines aussergewöhnlichen Aufenthaltes... Wie es das englische Sprichwort sagt: "Mein Haus ist mein Schloss".
Schaffen Sie Ihr Schloss in der Türkei mit Hilfe unserer Hinweise.

Miete – KİRALIK
Es gibt drei Suchmöglichkeiten, um ein Haus zu mieten: Durch Zeitungsannoncen, durch Immobilienagenturen (Telefonnummern sind in gelben Seiten) oder durch Freunde und Bekannte.
Der leichteste und schnellste Weg ist, einen Makler zu beauftragen. Die meisten der grossen Immobilienhaendler, deren Anzeigen Sie auch in der Turkish Daily News Zeitung sehen werden, arbeiten sehr seriös und bei der Zusammenarbeit mit den Auslaendern sehr erfahren. Abhaengig von Ihrem Budget können Sie entweder einen dieser Makler beauftragen oder sich an einen kleineren Immobilienhaendler (Emlakçi) wenden, die sich in jedem Viertel der Stadt zahlreich vertreten sind.
Zu Beginn wird eine Maklergebühr vereinbart und ein Vertrag abgeschlossen. Es ist möglich, die Maklergebühr herunterzuhandeln oder auszuhandeln, dass eine Partei die gesamte Gebühr tragen soll. Die Vermieter in der Türkei, vor allem in Grossstaedten, verlangen die Miete in USD oder Euro. Falls Sie die Miete in Fremdwaehrung bezahlen, handeln Sie gut oder lassen Sie jemanden für Sie handeln. Folgende wichtige Punkte sollen beim Vertragsabschluss ausgehandelt und vereinbart werden:

· Monatlicher Mietbetrag
· Die Anzahl der Monate im Falle einer Vorauszahlung.
· Die Waehrung
· Zahlungsart
· Die Höhe und Waehrung des Betrages, der als Deposit verlangt wird.
· Der Zustand der Wohnung, ob ein neuer Teppichboden erforderlich ist oder ob die Wohnung neu angestrichen ist oder nicht.
· Landschafts- oder Gartenbau, vor allem bei neuen Wohnungen, kann vom Vermieter bezahlt werden.
· Ob Einrichtungen wie Stromanschlüsse oder -Versorgung der Miete eingeschlossen sind oder nicht.
· Reinigungskosten. Bestehen Sie darauf, dass die Wohnung gereinigt und geputzt wird, bevor Sie einziehen.
· Reparaturbedürftige Stellen, falls es welche gibt. (z.B. Wasserschaeden an den Waende). Die Kosten sollen vom Vermieter bezahlt werden.
· Eine letzte und wichtige Empfehlung: Alles muss schriftlich zusammengefasst werden, einschliesslich die Versprechungen des Hausbesitzers bezüglich Reparaturen, Reinigung usw. Vergewissern Sie sich, dass alles vor Ihrem Umzug wie versprochen erledigt wird.

Lassen Sie den Mietvertrag unbedingt von einem Rechtsanwalt kontrollieren, bevor Sie ihn unterschreiben. Auf diese Weise werden Sie bei Missverstaendnissen, die spaeter entstehen können, vollkommen abgesichert sein.

Wegen der Erdbebengefahr in der Türkei, besonders in Nordanatolien, werden die meisten Gebaeude kontrolliert, ob sie sicher sind. Manche Gebaeude sind durch das Erdbeben vom 17 August 1999 stark oder teilweise beschaedigt worden. Die Schaden sind manchmal unsichtbar. Es ist daher sehr wichtig beim Mieten einer Wohnung, den offiziellen Untersuchungsbericht der zustaendigen Universitaetskommission von dem Yönetici (der Person, die für die Verwaltungsarbeiten des Gebaudes verantwortlich ist.) zu verlangen.

Der Vermittler ist beim Abschluss des Mietvertrages anwesend. Ausserdem ist bei den Mietvertraegen die Kündigungsfrist sehr wichtig. Die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung im Fall einer Versetzung oder bei Abreise aus gesundheitlichen Gründen, soll unbedingt besprochen und schriftlich festgestellt werden.

Prinzipiell werden die Nebenkosten (Reinigung, Mülabfuhr, Strom, Wasser, Heizung, Gehalt des Kapici) vom Mieter, die Reparaturen der Heizungsanlage oder des Dachs vom Vermieter getragen. Die Umweltsteuer (Çevre Temizlik Vergisi) ist von dem Mieter zu begleichen. Diese wird zweimal im Jahr und zwar im Januar und Juli an die Bezirksgemeinde bezahlt. Für den zu zahlenden Betrag fragen Sie den Yönetici Ihres Gebaeudes.

Erwerb einer Wohnung – SATILIK
Den Auslaendern ist der Weg offen, in der Türkei auf ihren Namen Grundstücke und Immobilien, ausgenommen in militaerischen Zonen und ausserhalb der Grenzen der Stadtgemeinde, zu erwerben. Um gekaufte Immobilien ins Grundbuch einzutragen, muss sich der Auslaender beim Wohnungsamt melden. Nach dem Verkauf der Immobilie darf die Summe ins Ausland transferiert werden. Das beschaffene Gut kann auch vermietet werden. Die Privatwohnungen und die anderen Immobilien sind steuerpflichtig. Die jaehrliche Steuer heisst Emlak Vergisi. Alle Eigentümer werden alle vier (4) Jahre neu bewertet.

Beim Erwerb von Immobilien mit Handels- oder Investitionszwecken werden andere Regeln angewendet.


Letzte Kommentare über diesen Artikel

 Von hyxipcjue yowpk  19.8.2007

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 Von sprint ringtones  17.8.2007

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