Wohnungssuche
Sich zu Hause zu fühlen, ist der Anfang eines aussergewöhnlichen Aufenthaltes...
Wie es das englische Sprichwort sagt: "Mein Haus ist mein Schloss".
Schaffen Sie Ihr Schloss in der Türkei mit Hilfe unserer Hinweise.
Miete – KÝRALIK
Es gibt drei Suchmöglichkeiten, um ein Haus zu mieten: Durch Zeitungsannoncen,
durch Immobilienagenturen (Telefonnummern sind in gelben Seiten) oder durch
Freunde und Bekannte.
Der leichteste und schnellste Weg ist, einen Makler zu beauftragen. Die meisten
der grossen Immobilienhaendler, deren Anzeigen Sie auch in der Turkish Daily
News Zeitung sehen werden, arbeiten sehr seriös und bei der Zusammenarbeit mit
den Auslaendern sehr erfahren. Abhaengig von Ihrem Budget können Sie entweder
einen dieser Makler beauftragen oder sich an einen kleineren Immobilienhaendler
(Emlakçý) wenden, die sich in jedem Viertel der Stadt zahlreich vertreten
sind.
Zu Beginn wird eine Maklergebühr vereinbart und ein Vertrag abgeschlossen. Es
ist möglich, die Maklergebühr herunterzuhandeln oder auszuhandeln, dass eine
Partei die gesamte Gebühr tragen soll. Die Vermieter in der Türkei, vor allem
in Grossstaedten, verlangen die Miete in USD oder Euro. Falls Sie die Miete
in Fremdwaehrung bezahlen, handeln Sie gut oder lassen Sie jemanden für Sie
handeln. Folgende wichtige Punkte sollen beim Vertragsabschluss ausgehandelt
und vereinbart werden:
· Monatlicher Mietbetrag
· Die Anzahl der Monate im Falle einer Vorauszahlung.
· Die Waehrung
· Zahlungsart
· Die Höhe und Waehrung des Betrages, der als Deposit verlangt wird.
· Der Zustand der Wohnung, ob ein neuer Teppichboden erforderlich ist oder ob
die Wohnung neu angestrichen ist oder nicht.
· Landschafts- oder Gartenbau, vor allem bei neuen Wohnungen, kann vom Vermieter
bezahlt werden.
· Ob Einrichtungen wie Stromanschlüsse oder -Versorgung der Miete eingeschlossen
sind oder nicht.
· Reinigungskosten. Bestehen Sie darauf, dass die Wohnung gereinigt und geputzt
wird, bevor Sie einziehen.
· Reparaturbedürftige Stellen, falls es welche gibt. (z.B. Wasserschaeden an
den Waende). Die Kosten sollen vom Vermieter bezahlt werden.
· Eine letzte und wichtige Empfehlung: Alles muss schriftlich zusammengefasst
werden, einschliesslich die Versprechungen des Hausbesitzers bezüglich Reparaturen,
Reinigung usw. Vergewissern Sie sich, dass alles vor Ihrem Umzug wie versprochen
erledigt wird.
Lassen Sie den Mietvertrag unbedingt von einem Rechtsanwalt kontrollieren,
bevor Sie ihn unterschreiben. Auf diese Weise werden Sie bei Missverstaendnissen,
die spaeter entstehen können, vollkommen abgesichert sein.
Wegen der Erdbebengefahr in der Türkei, besonders in Nordanatolien, werden
die meisten Gebaeude kontrolliert, ob sie sicher sind. Manche Gebaeude sind
durch das Erdbeben vom 17 August 1999 stark oder teilweise beschaedigt worden.
Die Schaden sind manchmal unsichtbar. Es ist daher sehr wichtig beim Mieten
einer Wohnung, den offiziellen Untersuchungsbericht der zustaendigen Universitaetskommission
von dem Yönetici (der Person, die für die Verwaltungsarbeiten des Gebaudes
verantwortlich ist.) zu verlangen.
Der Vermittler ist beim Abschluss des Mietvertrages anwesend. Ausserdem ist
bei den Mietvertraegen die Kündigungsfrist sehr wichtig. Die Möglichkeit der
vorzeitigen Kündigung im Fall einer Versetzung oder bei Abreise aus gesundheitlichen
Gründen, soll unbedingt besprochen und schriftlich festgestellt werden.
Prinzipiell werden die Nebenkosten (Reinigung, Müllabfuhr, Strom, Wasser, Heizung,
Gehalt des Kapýcý) vom Mieter, die Reparaturen der Heizungsanlage oder
des Dachs vom Vermieter getragen. Die Umweltsteuer (Çevre Temizlik Vergisi)
ist von dem Mieter zu begleichen. Diese wird zweimal im Jahr und zwar im
Januar und Juli an die Bezirksgemeinde bezahlt. Für den zu zahlenden Betrag
fragen Sie den Yönetici Ihres Gebaeudes.
Erwerb einer Wohnung – SATILIK
Den Auslaendern ist der Weg offen, in der Türkei auf ihren Namen
Grundstücke und Immobilien, ausgenommen in militaerischen Zonen und ausserhalb
der Grenzen der Stadtgemeinde, zu erwerben. Um gekaufte Immobilien ins Grundbuch
einzutragen, muss sich der Auslaender beim Wohnungsamt melden. Nach dem Verkauf
der Immobilie darf die Summe ins Ausland transferiert werden. Das beschaffene
Gut kann auch vermietet werden. Die Privatwohnungen und die anderen Immobilien
sind steuerpflichtig. Die jaehrliche Steuer heisst Emlak Vergisi. Alle
Eigentümer werden alle vier (4) Jahre neu bewertet.
Beim Erwerb von Immobilien mit Handels- oder Investitionszwecken werden andere
Regeln angewendet.
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