Zollbestimmungen
Liste der zollfrei einführbaren Gegenstaende
- Persönliche Sachen der Touristen
- TV, tragbares Farbfernsehen (maximale Bildschirmgrösse 16 cm), Stereoanlage,
Camcorder und 5 leere Kassetten, 5 Platten, 5 Kassetten oder 5 CD.
- Videorecorder, Filmprojektor (8mm) und 10 unbelichtete Filme.
- Taschencomputer (Max. Speicher 128 Ram), elektronische Spielgeraete (ohne
Kassette mit Tastatur).
- Tragbares Radio, tragbarer Radio und Kassettenrecorder (diesbezügliche Spezifikation
ist vom Finanzministerium zu bestimmen), Walkman und Discman.
- Fernglas (ausser Nachtglaesern).
- Mundharmonika, Mandoline, Blockflöte, Flöte, Gitarre, Akkordeon (von jedem
ein einziges und insgesamt höchstens 3 Instrumente).
- Persönliche Sportausrüstung.
- Medizinische Artikel.
- Fahrrad, Kinderwagen, Spielzeuge.
- 200 Zigaretten und 50 Zigarren.
- 200g Tabak und 200 Zigarettenpapiere oder 50g Kautabak oder 200g Pfeifentabak
oder 200g Schnupftabak (zusaetzlich zu dieser Konzession ist es möglich, 400
Zigaretten, 100 Zigarren und 500g Pfeifentabak im türkischen Duty-Free bei der
Einreise zu kaufen).
- 1,5 kg Kaffee, 1,5 kg Pulverkaffee, 500g Tee.
- 1 kg Schokolade und 1 kg Süssigkeiten.
- 5 (100cc) oder 7 (70cc) Flaschen Wein oder Alkohol.
- 5 Flakons Parfum (je Max. 120 ml).
- Reiseschreibmaschine.
- Kamera und 5 Filme.
- Erste Hilfe Kaestchen und Autoersatzteile.
- Andere notwendige Gegenstaende für den Aufenthalt.
- Die Wertsachen und alle Gegenstaende über einem Gesamtwert von USD 15 000
sollen bei der Ankunft in der Türkei in dem Pass registriert werden, um bei
der Ausreise kontrolliert zu werden.
- Die eingeführten Antiquitaeten sollen in dem Pass registriert werden, um
mögliche Probleme bei der Ausreise zu vermeiden.
- Die spitzen Werkzeuge (einschliesslich Campingmesser) und die Waffen dürfen
ohne eine Sondergenehmigung nicht eingeführt werden.
- Die Einführung, der Handel, der Verbrauch von Marihuana und anderen Drogen
sind streng verboten und werden schwer bestraft.
- Die Geschenke, deren Wert unter DM 500 liegt und die keinen kommerziellen
Wert haben, können ohne weiteres eingeführt werden. Ausserdem, können Geschenke
von einem Gesamtwert von DM 500 ein Monat vor oder nach folgenden Festtagen
per Post in die Türkei gesandt werden: Zuckerfest (Þeker Bayramý), Opferfest
(Kurban Bayramý), Weihnachten und Neujahr.
Anmerkung: Das Mobiltelefon soll mit einem Besitztumsdokument eingeführt
werden. Es muss in dem Pass seines Eigentümers registriert werden und wird bei
der Ein-, und Ausreise geprüft. Für mehr Information kontaktieren Sie:
Ulaþtýrma Bakanlýðý (Transportministerium)
Tel: (0312) 212 35 72 - (0212) 60 10 (10 Lines)
Fax: (0312) 221 32 26
Oder schreiben Sie an:
Ulaþtýrma Bakanlýðý Telsiz Genel Müdürlüðü
Emek, Ankara
Liste der zollfrei ausführbaren Gegenstaende
- Geschenke und Souvenirs. Für einen neuen Teppich ist ein Kaufschein erforderlich.
Für alte Objekte ist ein Zeugnis von einer Museumsverwaltung erforderlich.
- Die Ausfuhr von Antiquitaeten aus der Türkei ist streng verboten.
- Die persönlichen Wertgegenstaende können ausgeführt werden allerdings unter
der Bedingung, dass sie bei der Einreise in dem Pass registriert worden waren
oder wenn bewiesen ist, dass sie mit gesetzlich getauschten Devisen erworben
sind.
- Minerale können vom Land mit einem Sonderdokument ausgeführt werden, das
von der Generaldirektion der Nutzung und Forschungen des Bergbaus ausgestellt
wird.
MTA Etüdler Dairesi
06520 Ankara
Tel: (0312) 287 34 30 – 287 16 22
Fax: (0312) 285 42 71
Bei der Einreise mit Ihrem Haustier
Sie sollten folgenden Dokumente beim Türkischen Konsulat Ihres Landes
bestaetigen lassen;
- Aerztliches Attest, sowie Impfschein, der bei dem Landwirtschaftsministerium
spaetestens 15 Tage vor der Einreise in die Türkei abgegeben und von dem Landwirtschaftsministerium
(oder dem gleichwertigen Ministerium Ihres Landes) bestaetigt ist.
- Von dem Landwirtschaftsministerium oder gleichwertigen Ministerium Ihres Landes
ausgestellter Ausreiseschein.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die naechste türkische
Vertretung.
Bei der Ausreise mit Ihrem Haustier
Informieren Sie sich bitte bezüglich gesetzlicher Regelungen der
Transitlaender, sowie des Ziellandes. Das in der Türkei geltende Rechtsverfahren
ist wie folgt;
- Wenden Sie sich an den Gemeindevorsteher (Muhtar) Ihres Bezirks und
verlangen Sie eine Abstammungsurkunde (Menþe Belgesi). Dieses Dokument
bezeugt, dass in Ihrem Viertel keine Tollwut oder andere epidemische Krankheiten
herrschen.
- Kaufen Sie eine Stempelmarke zu TL 1 900 000 (Stempelmarken sind in manchen
Papierwarengeschaeften zu finden)
- Wenden Sie sich zwei Tage vor Ihrer Ausreise an das Zollamt des Veterinaerdienstes
(Gümrük Veteriner Müdürlüðü) mit folgenden Dokumenten: Abstammungsurkunde,
Stempelmarke und Impfungsschein Ihres Haustieres.
Gümrük Veteriner Müdürlüðü Florya (Tieraerztliche Zollverwaltung)
Tel: (0212) 663 60 38
Für die Eigentümer von Privatflugzeugen zu erfüllende
Formalitaeten
Privatflugzeuge dürfen zu touristischen Zwecken bis zu drei Monaten in der Türkei
bleiben. Für laengere Perioden ist eine Genehmigung bei folgender Behörde zu
erhalten:
Gümrükler Genel Müdürlüðü (Generaldirektion für Zoll)
Ulus, Ankara
Tel: (0312) 310 38 80 – 310 38 81, Fax: (0312) 311 13 46
Auf den Flughaefen von Ankara, Adana, Ýstanbul, Ýzmir, Antalya, Trabzon und
Dalaman können Privatflugzeuge landen. Es ist ausserdem möglich, Flugzeuge und
Hubschrauber in der Türkei zu mieten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an:
Ulaþtýrma Bakanlýðý, Havacýlýk Genel Müdürlüðü
(Abteilung der Zivilluftfahrt des Transportministeriums)
Bosna-Hersek Cad. No. 5
Emek, 06338 Ankara
Tel: (0312) 212 67 30
Fax: (0312) 212 46 84
Formalitaeten für die Besitzer von Privatjachten
Die Jachten und die privaten Vergnügungsboote brauchen einen Transitschein.
Sie können in türkischen Hoheitsgewaessern bis zu zwei Jahren zwecks Wartung
oder Überwintern bleiben. Gewisse Haefen verfügen über die vom Tourismusministerium
gewaehrte Genehmigung, Jachten für eine laengere Periode von 2 bis 5 Jahre zu
beherbergen.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie den betreffenden Hafen.
Sobald Sie in türkischen Hoheitsgewaessern sind, müssen sich die Jachten unverzüglich
in einen der folgenden Haefen anmelden: Ýskenderum, Botaþ (Adana), Mersin, Taþucu,
Anamur, Alanya, Antalya, Kemer, Finike, Kaþ, Fethiye, Marmaris, Datça, Bodrum,
Güllük, Didim, Kuþadasý, Çeþme, Ýzmir, Dikili, Ayvalýk, Akçay, Çanakkale, Bandýrma,
Tekirdað, Ýstanbul, Zonguldak, Sinop, Samsun, Ordu, Giresun, Trabzon, Rize,
Hopa.
Hafenformalitaeten: Alle Informationen bezüglich des Schiffs, der Eigentümer
und Passagiere, der vorgesehenen Strecke, der Paesse, der medizinischen Zollerklaerung,
des Zeugnisses, aller Verpflichtungen müssen auf dem Transitschein registriert
sein. Dieser soll vom Kapitaen des Schiffes bei der Einfahrt in den ersten türkischen
Hafens ausgefüllt werden. Es ist erforderlich, die zustaendigen Behörden des
betreffenden Hafens vor der Ausreise zu benachrichtigen. Für Informationen bezüglich
steuerfreien Kraftstoffes, wenden Sie sich an die Hafenverwaltung.
Anmerkung: Mit einem Zeugnis des Tourismusministeriums können Sie, wenn
Sie eine Lizenz des offiziellen Segelhafens haben, kostenfreien Kraftstoff bekommen.
Formalitaeten für Autofahrer
Generell: Diejenigen, die in die Türkei mit eigenem Pkws,
Bussen, Minibussen, Fahrraedern, Motorraedern, Wohnwagen usw. einreisen möchten,
sind verpflichtet folgende Dokumente mitzuhaben.
- Reisepass
- Internationaler Führerschein
- Fahrzeuglizenz (Dokument mit allen Einzelheiten des Fahrzeuges). Falls das
Fahrzeug nicht dem Fahrer gehört, soll eine notariell bestaetigte Urkunde des
Besitzers vorhanden sein.
- Internationale Versicherungsdokumente
- Transitschein (Carnet de Passage). Für diejenigen, die durch die Türkei nach
Mittelosten fahren möchten.
Frist: Die Aufenthaltsdauer eines Fahrzeuges
in der Türkei betraegt Max. 6 Monate. In Ausnahmefaellen soll der Fahrer bei
der Einreise das Ausreisedatum der Grenzpolizei angeben und an dem deklarierten
Tag unbedingt die Türkei verlassen. Falls aus bestimmten Gründen eher ausgereist
werden soll, soll man sich an die folgenden Behörden wenden:
- Türkiye Turing ve Otomobil Klübü
(Türkischer Turing und Automobil Klub)
1.Sanayi Sitesi Yaný, 4.Levent, Ýstanbul
Tel : (0212) 282 81 40-47 Fax : (0212) 282 80 42
- Gümrükler Genel Müdürlüðü
(Generaldirektion für Zoll)
Ulus, Ankara
Tel: (0312) 310 38 80, 310 38 18 Fax: (0312) 311 13 46
Im Falle eines Verkehrsunfalls: Der Verkehrsunfall
ist sofort bei der Polizei oder dem Gendarm zu melden. Der Unfallbericht der
Polizei ist bei den naechstliegenden lokalen Behörden zu bestaetigen. Der Fahrzeuginhaber
soll sich mit seinem Reisepass und dem Polizeibericht an die Zollbehörde anwenden.
Falls das Fahrzeug nicht repariert werden kann und der Fahrer die Türkei ohne
Fahrzeug verlassen möchte oder soll, soll er den Wagen der naechsten Zollbehörde
übergeben und die Eintragung in seinem Pass annullieren lassen. Erst nach der
Annullierung darf der Fahrer das Land verlassen.
Folgende Telefonnummern sind wichtig zu wissen:
- Verkehrspolizei, Tel: 154
- Gendarm, Tel: 156
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an den Türkischen Turing und Automobil
Klub an.
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