Bei Ihrem Aufenthalt in der Türkei...
|
|
|
Deutsches Generalkonsulat - Istanbul
|
Heutzutage herrscht eine weltweite Unruhe. Wegen ihrer geografischen Lage befindet sich die Türkei in der Mitte von allen politischen Entwicklungen.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es im persönlichen Interesse der Auslaender liegt, sich waehrend ihres Aufenthaltes in der Türkei bei ihren Botschaften und Konsulaten registrieren zu lassen.
Die Adressen finden Sie auch in den Gelben Seiten.
Falls Sie planen, innerhalb der Region zu reisen, überprüfen Sie bitte die von dem Auswaertigen Amt veröffentlichen Reiseberichte verschiedener Laender.
Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass sich die Auslaender an die Regeln und Gesetze der Türkei halten sollen.
Bitte beachten Sie besonders folgende strafrechtlichen
Vorschriften und Hinweise:
Drogenschmuggel in und aus der Türkei sowie der Drogenkonsum ist verboten. Zuwiderhandlungen
werden mit hohen Gefaengnisstrafen geahndet.
Der Erwerb, der Besitz und die Ausfuhr von Antiquitaeten und Kunstwerken sind
verboten. Die Ausfuhr und Einfuhr sind nur mit einer besonderen Erlaubnis gestattet.
Um ein Kunststück ausführen zu dürfen, muss eine Quittung, ein legales Ausfuhrzertifikat
und ein Genehmigungsschreiben des Museums vorgelegt werden. Die eingeführten
Antiquitaeten müssen deklariert werden.
Es wird davor gewarnt, von Haendlern Antiquitaeten, alte Münzen, Fossilien usw.
anzukaufen und mitzunehmen.
Ihren Pass zu verkaufen, abzuaendern oder anderen Personen zur Benutzung weiterzugeben ist verboten und wird hart geahndet. Das würde zu einer Haftstrafe und zur Verweigerung neuer Passantraege führen.


