Neue EU-Einreisebestimmungen für Haustiere
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Im Reiseverkehr sind für Hunde, Katzen und Frettchen ab dem 01. Oktober
2004 neue Tiergesundheitsbestimmungen der Europaeischen Gemeinschaft auch bei der Mitnahme dieser Tiere aus Drittlaendern in die EU zu beachten.
Ziel der neuen Bestimmungen ist ein verbesserter Schutz vor der Einschleppung
und Verbreitung der Tollwut, einer tödlichen Gefahr für Mensch und Tier.
Ab dem 01. Oktober gelten nun einheitliche Vorschriften.
Diese Bestimmungen sind für Reisen in den EU-Mitgliedstaaten
künftig zu beachten
Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Reisen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten
mitgenommen werden, müssen:
- Mit einem (ISO)-Mikrochip oder einer Taetowierung (gilt nur noch bis 03.
07. 2011) markiert sein. Wird zur Kennzeichnung kein ISO-Mikrochip verwendet,
muss der Tierhalter selbst ein entsprechendes Lesegeraet mitführen;
- Eine gütige Tollwutimpfung mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) entsprechend
den Empfehlungen des Herstellers aufweisen, die von der Tieraerztin/dem Tierarzt
in dem neuen EU-Heimtierausweis dokumentiert wird;
- den EU-Heimtierausweis mit sich führen;
- Bei nicht gelisteten Drittlaendern, wie beispielsweise Türkei, Rumaenien, Bulgarien usw. muss vor der Reise eine Blutuntersuchung des Tieres auf Tollwutantikörper erfolgen, deren Ergebnis in den neuen EU-Heimtierpass eingetragen wird. Diese Blutuntersuchung ist zur Wiedereinreise in die Europaeische Union vorgeschrieben.
Für Tiere, die jünger als drei Monate sind, können die Mitgliedsstaaten die
Einreise gestatten, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und es
seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne dass
es mit wild lebenden Tieren, die einer Tollwutinfektion ausgesetzt sein können,
in Kontakt gekommen ist.
Wichtig: Neben der neuen EU-Verordnung,
die v.a. die Tollwutimpfung und Kennzeichnung betrifft, gilt es jedoch weitere
nationale Bestimmungen zu beachten.
Diese Regelungen gelten grundsaetzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis
zu fünf Tieren zwischen Mitgliedstaaten der EU.
EU-Mitgliedstaaten (inkl. der neuen Beitrittslaender)
sind:
Belgien, Daenemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Grossbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien,
Tschechien, Ungarn und Zypern.


